Jeder Bauherr oder Neueigentümer stolpert spätestens nach einiger zeit über das Thema Energieeinparverordnung (kurz ENEV). Hierbei handelt es sich um eine 2014 erlassene Verordnung deren Ziel es ist, Energie für das Heizen, Wasserwärmen oder ähnliches in Gebäuden einzusparen. Daher müssen bei Neubauten aber auch bei Sanierungen an Altbauten bestimmte Anforderungen hinsichtlich des Wärmeschutzes oder der Luftdichtheit der Außenhülle sowie des Mindestluftwechsels innerhalb des Wohnhauses eingehalten werden.
Auch bei der Sanierung der Gebäudehülle von bestehenden Gebäuden gelten je nach Art der Veränderung (Außenwand, Dach oder auch ’nur‘ Fenster) sowie der Fläche der Veränderung von Gebäudehüllen teilweise die Anforderungen der ENEV.
Vor allem bei neuerworbenen Immobilien werden nötige Maßnahmen, die durch die Vorschriften und Anforderungen hinsichtlich der ENEV verpflichtend sind, oft in der Kalkulation vergessen und stellen Inhaber vor Probleme.
Damit Ihnen so etwas nicht passieren kann stellen wir von Maba! Ihnen gerne einen unserer erfahrenen Mitarbeiter zur Seite und übernehmen auch die praktische Umsetzung der mit Ihnen erarbeiteten Modernisierungsmaßnahmen!